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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 1 A 10230/07/OVG   

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https://dejure.org/2007,9952
OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 1 A 10230/07/OVG (https://dejure.org/2007,9952)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.08.2007 - 1 A 10230/07/OVG (https://dejure.org/2007,9952)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. August 2007 - 1 A 10230/07/OVG (https://dejure.org/2007,9952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschaftsrechtlicher Streit über die Erteilung einer Baugenehmigung; Verstoß der Baugenehmigung gegen nachbarschützende Bestimmungen; Ausnahmen vom grundsätzlichen Gebot der Beachtung von Abstandsflächen; Notwendigkeit der Aufhebung einer Baugenehmigung wegen ...

  • Judicialis

    LBauO § 8; ; LBauO § 8 Abs. 9; ; LBauO § 8 Abs. 9 S. 1; ; LBauO § 69; ; LBauO § 69 Abs. 1; ; LBauO § 69 Abs. 1 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsflächen sind nachbarschützend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsflächen: Nachbarschutz auch im Außenbereich! (IBR 2007, 1364)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1936
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 8 A 10951/99

    Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 1 A 10230/07
    Diese tatbestandlichen Voraussetzungen sind restriktiv zu handhaben, zumal durch die baurechtlichen Vorschriften die schutzwürdigen Belange und Interessen regelmäßig schon in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind und die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs ein mehr oder minder beliebiges Abweichen von den Vorschriften der Landesbauordnung nicht gestattet (s. OVG RP, Urteil vom 3. November 1999 - 8 A 10951/99.OVG -, AS 28, 65).

    Angesichts dessen lässt das Tatbestandsmerkmal der "Berücksichtigung des Zwecks der gesetzlichen Anforderungen" eine Abweichung nur dann zu, wenn im konkreten Einzelfall eine besondere Situation vorliegt, die sich vom gesetzlichen Regelfall derart unterscheidet, dass die Nichtberücksichtigung oder Unterscheidung des normativ festgelegten Standards gerechtfertigt ist (s. OVG RP, Urteil vom 3. November 1999, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2004 - 8 B 11477/04

    Zumutbarkeit der von für eine Nachbarbebauung erforderlichen Garagen oder

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 1 A 10230/07
    Daher kann nach der Rechtsprechung des 8. Senats des erkennenden Gerichts (vgl. Beschluss vom 17. September 2004 - 8 B 11477/04.OVG -) ein Nachbar, an dessen Grundstücksgrenze eine Anlage i.S. von § 8 Abs. 9 LBauO errichtet wird, sich auch dann gegen ein solches Gebäudevorhaben wehren, wenn dieses zwar alleine oder mit anderen Gebäuden an seiner Grenze eine Länge von 12 m nicht überschreitet, aber insgesamt auf dem Baugrundstück eine Grenzbebauung von mehr als 18 m verwirklicht wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10531/10

    Beseitigung eines grenzständig errichteten Abstellraums

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz habe die drittschützende Wirkung dieser Vorschrift in ständiger Rechtsprechung bejaht (Urteil vom 02.08.2007, 1 A 10230/07; Beschluss vom 26.07.2004, NVwZ-RR 2005, 19).

    Vor dem Urteil des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2.08.2007 (1 A 10230/07) sei es zudem geübte Verwaltungspraxis des Beklagten gewesen, in solchen Fällen unter den Voraussetzungen des § 69 LBauO eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften zuzulassen.

    Ist dementsprechend eine Länge von 18 m an allen Grundstücksgrenzen nicht überschritten, so kommt es nicht mehr entscheidungserheblich darauf an, ob der Senat an der bisherigen Rechtsprechung zum umfassenden Nachbarschutz dieser Vorschrift (Urteil vom 02.08.2007, 1 A 10230/07, ESOVGRP) im Hinblick auf die von dem Vertreter des Öffentlichen Interesses geäußerte beachtliche Begründung künftig festhält.

    Denn die ständige Rechtsprechung des 8. Senats sowie auch die Hinweise des erkennenden Senats bereits seit in seinem Beschluss vom 25.04.1990 (1 B 10258/90.OVG) haben deutlich gemacht, dass die maßgebliche obergerichtliche Rechtsprechung einen umfassenden Drittschutz des § 8 Abs. 9 LBauO annimmt, was letztlich in der Entscheidung 1 A 10230/07.OVG seitens des Senats manifestiert wurde.

    Da dies nicht geschehen ist, spricht indessen vieles dafür, dass sich die im Verfahren 1 A 10230/07.OVG näher begründete Auslegung nach wie vor mit der Intention des Gesetzgebers in Einklang befindet.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16

    Festsetzung einer "abweichenden Bauweise" - Abstandsflächen bei oberirdischem

    Eine Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften kommt nur in Betracht, wenn der betroffene Nachbar nicht schutzbedürftig ist oder die Gründe, die für die Abweichung streiten, objektiv derart gewichtig sind, dass die Interessen des Nachbarn ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. das Urteil des Senats vom 8. November 1999 - 8 A 10951/99.OVG -, AS 28, 65 - Leitsätze 2 und 3 - OVG RP, Urteil vom 2. August 2007 - 1 A 10230/07.OVG -, juris, Rn. 25 f.).
  • VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18

    Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden

    Angesichts dessen lässt das Tatbestandsmerkmal der "Berücksichtigung des Zwecks der gesetzlichen Anforderungen" eine Abweichung nur dann zu, wenn im konkreten Einzelfall eine besondere Situation vorliegt, die sich vom gesetzlichen Regelfall derart unterscheidet, dass die Nichtberücksichtigung oder Unterscheidung des normativ festgelegten Standards gerechtfertigt ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. August 2007 - 1 A 10230/07 -, juris, Rn. 27 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18

    Kein Bordell an der Grundstücksgrenze

    Eine solche objektive rechtswidrige Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften verletzt nämlich den Nachbarn stets in seinen Rechten (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. August 2007 - 1 A 10230/07 -, ESOVG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998 - 4 B 64/98 -, NVwZ-RR 1999, 8 und VG Mainz, Urteil vom 11. November 2009 - 3 K 101/09.MZ -, juris zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2019 - 8 A 11277/19

    Baurechtliche Genehmigung einer Wohnung im Untergeschoss des Nachbarhauses, einer

    Soweit der Kläger eine Abweichung von einem Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichts annimmt (Urteil vom 2. August 2007 - 1 A 10230/07.OVG, ESOVG), fehlt es an jeder inhaltlichen Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung, die zur sog. 18 m-Regelung in § 8 Abs. 9 Satz 1 Buchst. b) LBauO a.F. ergangen ist.
  • VG Trier, 22.01.2021 - 5 L 3879/20

    Kirche Maria Königin: Eilantrag gegen Baugenehmigung erfolgreich

    Das Bauordnungsrecht schafft einen Ausgleich zwischen den Eigentümerinteressen einerseits und öffentlichen Belangen andererseits und das Gebot der Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzuges verbietet ein mehr oder minder beliebiges Abweichen von den Vorschriften der Landesbauordnung (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. August 2007 - 1 A 10230/07 -, juris Rn. 27).
  • VG Neustadt, 20.05.2010 - 4 K 217/10

    Baurecht; Errichtung von Garagen; Ermächtigung des Ortsgesetzgebers

    Auch überschreiten die Garage an der Westseite des Grundstücks und das 12 m lange Garagengebäude an der Ostseite des Grundstücks nicht das Höchstmaß von insgesamt 18 m an allen Grundstücksgrenzen (s. zu dieser Problematik OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. April 2007 - 8 B 10359/07.OVG - und Urteil vom 02. August 2007 - 1 A 10230/07.OVG -).
  • VG Ansbach, 06.11.2014 - AN 3 K 13.02194

    Rücksichtnahmegebot bei Bau einer Grenzgarage; 15 m - Längenbegrenzung

    Auf die Frage, ob die 15 m - Längenbegrenzung des Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO nachbarschützenden Charakter hat, kommt es wegen ihrer Einhaltung auf dem Grundstück des Beigeladenen nicht an (für Nachbarschutz entsprechender landesrechtlicher Regelungen: OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 2.8.2007 - 1 A 10230/07, juris; a.A. Molodovsky/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand Juli 2014, Art. 6 Rdnr. 281).
  • VG Mainz, 07.03.2008 - 3 L 86/08

    Zur Erteilung einer Befreiung von einer ausnahmsweise nachbarschützenden

    Dies bedeutet, dass die unter Erteilung einer Befreiung von einer Nachbarschutz vermittelnden Festsetzung des Bebauungsplans ergangene Baugenehmigung auf die Klage des Nachbarn hin aufzuheben ist, wenn die Befreiung objektiv rechtswidrig erteilt worden wurde, denn eine objektiv rechtwidrig erteile Befreiung verletzt den Nachbarn stets in seinen Rechten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. August 2007 - 1 A 10230/07.OVG - [zu § 69 LBauO]).
  • VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09

    Baurecht: Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans

    Dies bedeutet, dass die unter Erteilung einer Befreiung von einer Nachbarschutz vermittelnden Festsetzung des Bebauungsplans ergangene Baugenehmigung auf die Klage des Nachbarn hin aufzuheben ist, wenn die Befreiung objektiv rechtswidrig erteilt worden wurde, denn eine objektiv rechtwidrig erteile Befreiung verletzt den Nachbarn stets in seinen Rechten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. August 2007 - 1 A 10230/07.OVG - [zu § 69 LBauO]).
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